Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Alle Geschäftsbeziehungen mit uns und unseren Abnehmern regeln sich nach den folgenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teiles der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist.
- Eingehende Bestellungen und die Auslieferungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Abnehmer nicht vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen.
- Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten der Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang gellend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen Warenmangel wird bei berechtigter Reklamation nur bei Ruckgabe von mehr als 50 Prozent der Füllmenge des Rückläufers in voller Höhe ersetzt. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen, kann der Käufer Ersatz der Waren verlangen, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.
- Lieferung von Kommissionsware wird grundsätzlich abgelehnt. In Ausnahmefällen sind Kommissionsverträge nur in schriftlicher Form oder bei schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.
- Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei Lieferung in bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, per Lastschrifteinzug zu bezahlen Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung Bei Zahlung durch Euro-Scheck oder Banklastschrift gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.
- Kisten, Mehrwegflaschen. Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise bzw. als Sachdarlehn überlassen; sie bleiben Eigentum der Brauereien und der Brunnenverwaltungen. Hierfür wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen (+ MwSt.) erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Nicht zurückgegebenes Leergut ist, auch wenn die Unmöglichkeit der Rückgabe nicht zu vertreten ist, zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand wird dabei angerechnet. Sämtliche Gebinde werden nur in der Menge zurückgenommen bzw. gutgeschrieben, als ursprünglich geliefert wurde. Fremdes Leergut kann nicht zurückgenommen werden. Das Leergut wird nur in sortenreinem Zustand zurückgenommen. Bei Auflösung der Geschäftsbeziehung sind sämtliche Gebinde sofort zurückzugeben. Verluste, die während der Geschäftsverbindung eintreten, sind abzurechnen.
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises, sowie aller unserer sonstigen Forderungen, unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren ihm zustehende Forderungen gegen seine Abnehmer im voraus zur Sicherung an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs.
- Erfüllungsort und Ort des Gerichtsstandes ist Laa/Thaya. Jegliche Abmachung, die mit vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht übereinstimmt, hat nur Gültigkeit nach erfolgter schriftlicher Bestätigung.
Altersbeschränkung
Allgemeine Geschäftsbedingungen Feste
der Getränke Hurter GesmbH,Brunngasse 14, 2170 Poysdorf
Die Fa. Getränke Hurter GesmbH, im Folgenden kurz Firma genannt, ist daran interessiert, das die von ihr gelieferten Getränke in der bestmöglichen Qualität ausgeschenkt werden und der Getränkekonsument dabei die Marken der Firma in positiver Atmosphäre wahrnimmt. Auf Grund dessen überlässt die Firma dem Kunden, gegen jederzeitigen Widerruf, leihweise jedoch entgeltlich, die in dieser Vereinbarung festgehaltenen Gegenstände. Der Kunde verpflichtet sich, die sohin überlassenen Leihgegenstände mit möglichster Schonung zu gebrauchen. Der Kunde trägt auch die mit dem Gebrauch der Leihgegenstände ordentlicher Weise verbundenen Kosten (Betriebskosten, Strom, Wartung, Reinigung, einschließlich allfälliger Steuern und Abgaben, etc.) Die Reinigung von Schankgeräten ist ausgenommen.
Eine Überlassung der Leihgegenstände an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Firma nicht gestattet. Da es sich zum Teil um bereits gebrauchtes Leihinventar handelt ist dennoch Sorge zu tragen, dass das Inventar im gereinigten Zustand an die Firma retourniert wird. Es wird ausdrücklich festgehalten das die Beschriftung, das Ankleben sowie Befestigungen mittels Reißnagel oder Klammer an den Volksfestgarnituren und auch anderen Gegenständen strengstens untersagt ist. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, so behält sich die Firma das Recht vor, den hierfür notwendigen Zeitraum der Reinigung dem Mieter in Rechnung zu stellen. Hier wird ein Stundensatz von € 20,-- zzgl. MWSt als vereinbart festgehalten.
Das Lieferpersonal der Firma ist angehalten bei Rückholung des Inventars die Mängel im Beisein des Kunden festzuhalten und darauf hinzuweisen. Sollten Schäden an dem Inventar wissentlich vom Kunden bei der Retournierung nicht bekannt gegeben werden, so wird der Firma das Recht zugestanden, das diese bis zu 4 Wochen nach Rückgabe zum Tagespreis (zzgl. USt) in Rechnung zu stellen. Wo (Das Leihinventar wird an Hand von internen Nummern bei der Lieferung ausgewiesen. Auf Grund dessen ist eine spätere Kontrolle, wenn nötig Verrechnung, möglich und gegeben.) Der Tagespreis errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich eines Wertminderungs-Abschlages In Höhe von 15%.
Getränkekisten können nur dann zurückgenommen werden, wenn die Kisten sortenrein und zur Gänze zur Abholung bereit stehen. Einwegkarton müssen original verschlossen sein und dürfen durch Nässe nicht in Mitleidenschaft gezogen sein. Bei Fässern muss die Verschlußkappe im Originalzustand angebracht sein um die Nichtverwendung der Ware Garantieren zu können. Nicht verbrauchte Ware muss in einem einwandfreien Zustand Retourniert werden, damit ein weiterer Verkauf für die Firma möglich ist.